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immobix – Sachverständigenbüro GmbH

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Asbest erkennen: Wo er stecken kann und was Sie beachten müssen

Asbest wurde jahrzehntelang in Baustoffen eingesetzt und ist in Deutschland erst seit 1993 verboten. In Gebäuden, die davor errichtet oder saniert wurden, kann Asbest deshalb bis heute verbaut sein. Für Laien ist er mit bloßem Auge kaum sicher zu erkennen – umso wichtiger ist es zu wissen, wo Asbest typischerweise vorkommt und wie Sie im Verdachtsfall richtig vorgehen. Das Sachverständigenbüro immobix unterstützt Sie dabei in Hannover, der Region Hannover, in Niedersachsen, Bremen und Hamburg.

Asbest im Bodenkleber – schwarzer, asbesthaltiger Kleber unter altem Parkett, Sachverständiger Hannover

Wo Asbest vorkommen kann

Asbest wurde wegen seiner Hitze- und Festigkeitseigenschaften in vielen Produkten verwendet. Typische Fundstellen in älteren Gebäuden sind:

  • Asbestzement-Platten an Fassade und Dach (oft als „Eternit“ bekannt) sowie Wellplatten und Blumenkästen.
  • Vinyl-Asbest-Bodenplatten („Floor-Flex“) und ältere PVC-Beläge mit asbesthaltiger Trägerpappe (Cushion-Vinyl) samt Klebern.
  • Fliesenkleber, Spachtelmassen und Putze aus bestimmten Baujahren.
  • Nachtspeicheröfen sowie Brandschutz- und Dichtungsmaterialien.

Kann ich Asbest selbst erkennen?

Ehrliche Antwort: sicher nicht. Weder Farbe noch Oberfläche verraten Asbest zuverlässig. Bestimmte Hinweise – etwa das Baujahr vor 1993, typische graue Faserzementplatten oder ein Waffelmuster bei alten Bodenplatten – können einen Verdacht begründen, mehr aber nicht. Gewissheit bringt ausschließlich eine Materialprobe, die in einem spezialisierten Fachlabor untersucht wird. Genau hier setzt eine fachkundige Begutachtung an: Wir grenzen die verdächtigen Bauteile ein und veranlassen die richtige Probenahme. Als Sachverständiger mit Sachkunde nach TRGS 519 (großer Asbestschein) beurteilen wir asbestverdächtige Materialien fachkundig – neutral und nach anerkannten Regelwerken.

Warum Asbest gefährlich ist

Gefährlich wird Asbest, wenn Fasern freigesetzt und eingeatmet werden. Die feinen Fasern können nach Angaben des Umweltbundesamtes schwere Erkrankungen auslösen, darunter Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom. Asbest gilt als krebserzeugend. Deshalb ist der richtige Umgang entscheidend.

Asbest, Baujahr und die aktuelle Rechtslage

Herstellung und Verwendung von Asbest sind in Deutschland seit 1993 verboten. Für die Praxis bedeutet das: Bei Gebäuden, die vor 1993 errichtet oder umgebaut wurden, muss Asbest grundsätzlich in Betracht gezogen werden. Lange lag der Fokus auf offensichtlichen Produkten wie Asbestzement-Platten oder Spritzasbest. Inzwischen ist gesichert, dass auch Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber und Fugenmörtel bis 1993 Asbest enthalten konnten – Materialien, die großflächig und verdeckt verbaut sind und sich mit bloßem Auge nicht erkennen lassen.

Dem trägt das Regelwerk Rechnung: Die überarbeitete TRGS 519 und die novellierte Gefahrstoffverordnung sehen vor, vor Arbeiten in älterer Bausubstanz Informationen zu möglichen Asbestvorkommen einzuholen (Erkundungs- und Informationspflicht). Wer ein Gebäude aus der betroffenen Baualtersklasse kauft, saniert oder abreißt, sollte den Asbeststatus daher vorab klären lassen – auch, um Sanierungskosten realistisch einzuschätzen und in die Kaufentscheidung einzubeziehen.

Was Sie im Verdachtsfall beachten sollten

Bei Verdacht gilt vor allem eines: nicht selbst tätig werden. Bohren, schleifen, brechen oder das Entfernen verdächtiger Bauteile kann Fasern freisetzen. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sind nach der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 qualifizierten Fachbetrieben vorbehalten. Sinnvoll ist stattdessen: den Bereich unberührt lassen und eine fachkundige Abklärung veranlassen – besonders vor einem Kauf oder einer Sanierung. Wie eine solche Untersuchung abläuft, lesen Sie auf unserer Seite zu Innenraumschadstoffen und im Ratgeber zu Schadstoffen in Fertighäusern.

Verdacht auf Asbest? Fachkundig klären lassen

Sie vermuten Asbest in Ihrem Gebäude oder möchten vor dem Kauf sichergehen? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen unter 05130 9740286 oder per E-Mail an office@immobix.de – wir vereinbaren bei Bedarf einen Ortstermin und veranlassen die fachgerechte Probenahme und Bewertung.

Fachliche Grundlage: Umweltbundesamt (UBA), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA, TRGS 519), Gefahrstoffverordnung.

Termin & Kontakt

Sie haben eine Frage oder einen konkreten Verdacht? Rufen Sie das Sachverständigenbüro immobix unter 05130 9740286 an oder senden Sie uns über die Kontaktseite eine Nachricht. Wir melden uns zeitnah und vereinbaren bei Bedarf einen Ortstermin in Hannover, der Region Hannover, in Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Weitere verständliche Beiträge rund um Schäden an Immobilien finden Sie in unserem Ratgeber.

Anfrage senden Anrufen: 05130 9740286

Häufige Fragen

Seit wann ist Asbest in Deutschland verboten?

Herstellung und Verwendung von Asbest sind in Deutschland seit 1993 verboten. In Gebäuden, die davor gebaut oder saniert wurden, kann Asbest jedoch bis heute enthalten sein.

Kann ich Asbest mit bloßem Auge erkennen?

Nein, nicht sicher. Baujahr und typische Bauteile können einen Verdacht begründen, aber nur die Untersuchung einer Materialprobe in einem spezialisierten Fachlabor bringt Gewissheit.

Ist Asbest im Haus immer gefährlich?

Gefährlich wird Asbest vor allem, wenn Fasern freigesetzt und eingeatmet werden – etwa beim Bohren, Schleifen oder unsachgemäßen Entfernen. Fest gebundene, unbeschädigte Materialien setzen weniger Fasern frei. Die Bewertung gehört in fachkundige Hände.

Darf ich asbestverdächtige Bauteile selbst entfernen?

Nein. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sind nach Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 qualifizierten Fachbetrieben vorbehalten. Bei Verdacht sollten Sie die Bauteile unberührt lassen und fachkundig prüfen lassen.

Wann sollte ich auf Asbest prüfen lassen?

Besonders vor dem Kauf, vor einer Sanierung oder bei Beschädigung verdächtiger Bauteile. So vermeiden Sie eine unbeabsichtigte Faserfreisetzung und schaffen eine klare Grundlage für Ihre Entscheidung.

Sie vermuten einen Schaden an Ihrer Immobilie?

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir ordnen es fachlich ein und schlagen das passende Vorgehen vor.

Anrufen: 05130 9740286