Sachverständigenbüro für Schäden an Immobilien · 05130 9740286 · office@immobix.de
immobix – Sachverständigenbüro GmbH

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Asbestsanierung: Ablauf, Pflichten und die Rolle der TRGS 519

Wird bei einer Sanierung Asbest gefunden, verunsichert das viele Eigentümer. Dabei ist der Weg klar geregelt. Dieser Ratgeber der immobix – Sachverständigenbüro GmbH erklärt neutral, wie eine Asbestsanierung abläuft, welche Pflichten gelten und warum die TRGS 519 dabei die zentrale Rolle spielt. Wir vertreten dabei keine Sanierungsfirma, sondern ordnen den Sachverhalt unabhängig für Sie ein.

Was die TRGS 519 regelt

Die TRGS 519 ist die staatliche Technische Regel für Gefahrstoffe zum Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Sie konkretisiert die Gefahrstoffverordnung und legt fest, wer solche Arbeiten ausführen darf, welche Schutzmaßnahmen nötig sind und wie mit asbesthaltigen Materialien umzugehen ist. Arbeiten mit höherem Gefährdungspotenzial dürfen nur von Betrieben mit entsprechender Sachkunde und behördlicher Anzeige durchgeführt werden.

Der Ablauf einer Asbestsanierung Schritt für Schritt

1. Erkundung und Bestandsaufnahme

Am Anfang steht die Frage, wo überhaupt Asbest sitzt. Vor Bau- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden aus der Zeit vor 1993 ist eine Erkundung möglicher Asbestvorkommen vorgesehen. Verdächtige Materialien werden über eine Materialprobe im akkreditierten Labor eindeutig bestimmt. Diese Grundlage entscheidet über alle weiteren Schritte.

2. Bewertung und Konzept

Nicht jeder Fund muss sofort entfernt werden. Fest gebundener Asbest in unbeschädigtem Zustand kann unter Umständen verbleiben, während schwach gebundene oder beschädigte Materialien dringlicher sind. Auf Basis der Befunde entsteht ein Konzept, das Umfang, Dringlichkeit und Reihenfolge der Maßnahmen festlegt.

3. Fachgerechte Entfernung

Die eigentliche Sanierung übernimmt ein zugelassener Fachbetrieb. Je nach Gefährdung werden Arbeitsbereiche abgeschottet, Unterdruck aufgebaut, geeignete Schutzausrüstung getragen und der Ausbau staubarm ausgeführt. Das asbesthaltige Material wird sicher verpackt und als gefährlicher Abfall entsorgt. Ziel ist, dass keine Fasern in angrenzende Bereiche gelangen.

4. Kontrolle und Freimessung

Nach der Sanierung wird geprüft, ob der Bereich wieder gefahrlos nutzbar ist. Bei abgeschotteten Arbeiten erfolgt eine Freimessung der Raumluft, bevor die Abschottung zurückgebaut wird. Erst danach gilt der Bereich als freigegeben.

Die Rolle des unabhängigen Sachverständigen

Als neutrales Sachverständigenbüro mit Sachkunde nach TRGS 519 begleiten wir Eigentümer unabhängig von ausführenden Firmen. Wir erkunden und bewerten den Bestand, entnehmen bei Bedarf Proben, prüfen die Angebote und Leistungen auf Plausibilität und dokumentieren den Zustand vor und nach der Sanierung. So behalten Sie die Kontrolle und zahlen nur für das, was wirklich notwendig ist. Die Sanierung selbst führen wir nicht aus, weil Prüfung und Ausführung getrennt bleiben sollten.

Unsere Einordnung stützt sich auf öffentlich anerkannte Grundlagen, unter anderem die Gefahrstoffverordnung, die TRGS 519 sowie Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und des Umweltbundesamtes (UBA). Wo Asbest überhaupt vorkommt, erklären wir im Beitrag Asbest erkennen und speziell im Bodenaufbau unter Asbest im Bodenbelag.

Neutrale Begleitung Ihrer Asbestsanierung

Sie stehen vor einer Sanierung und möchten die Asbestfrage sauber und unabhängig klären? Rufen Sie uns unter 05130 9740286 an oder schreiben Sie an office@immobix.de. Wir begleiten Sie neutral von der Erkundung bis zur Freigabe, in Hannover, der Region Hannover, in Niedersachsen sowie in Bremen und Hamburg. Passende Leistungen finden Sie auf unserer Seite zu Innenraumschadstoffen.

Termin & Kontakt

Sie haben eine Frage oder einen konkreten Verdacht? Rufen Sie das Sachverständigenbüro immobix unter 05130 9740286 an oder senden Sie uns über die Kontaktseite eine Nachricht. Wir melden uns zeitnah und vereinbaren bei Bedarf einen Ortstermin in Hannover, der Region Hannover, in Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Weitere verständliche Beiträge rund um Schäden an Immobilien finden Sie in unserem Ratgeber.

Anfrage senden Anrufen: 05130 9740286

Häufige Fragen

Muss Asbest im Haus immer sofort entfernt werden?

Nein. Fest gebundener Asbest in unbeschädigtem Zustand kann unter Umständen verbleiben. Entscheidend sind Zustand, Lage und Nutzung. Schwach gebundene oder beschädigte Materialien sind dagegen dringlicher. Die fachliche Bewertung klärt den Handlungsbedarf.

Darf ich Asbest selbst entfernen?

Von einer Eigenentfernung ist dringend abzuraten. Die TRGS 519 sieht vor, dass Arbeiten mit Asbest durch sachkundige und zugelassene Fachbetriebe erfolgen, um eine Faserfreisetzung zu vermeiden.

Was kostet eine Asbestsanierung?

Die Kosten hängen stark von Material, Menge, Zugänglichkeit und nötiger Abschottung ab und lassen sich pauschal nicht nennen. Eine neutrale Erkundung und Bewertung vorab hilft, den Umfang realistisch einzuschätzen und Angebote zu vergleichen.

Was ist eine Freimessung?

Nach abgeschotteten Sanierungsarbeiten wird die Raumluft auf Fasern untersucht. Erst wenn die Werte den Anforderungen entsprechen, gilt der Bereich als freigegeben und die Abschottung wird zurückgebaut.

Übernehmen Sie auch die Sanierung selbst?

Nein. Wir arbeiten als unabhängiges Sachverständigenbüro und trennen Prüfung und Ausführung bewusst. Wir erkunden, bewerten, dokumentieren und begleiten, die Sanierung führt ein zugelassener Fachbetrieb aus.

Sie vermuten einen Schaden an Ihrer Immobilie?

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir ordnen es fachlich ein und schlagen das passende Vorgehen vor.

Anrufen: 05130 9740286